Veröffentlicht am Mai 20, 2024

Die Entscheidung für eine Zweitkarriere ist keine simple Subtraktion von Lohn und Kita-Kosten, sondern eine strategische Investition in Ihre finanzielle Zukunft.

  • Hohe Kita-Kosten und Steuerprogression können den Zweitlohn kurzfristig neutralisieren oder sogar zu einem Minusgeschäft machen.
  • Eine reine Fokussierung auf die monatliche Abrechnung ignoriert die langfristigen Opportunitätskosten: massive Einbussen bei der 2. Säule und verlorene Karrierechancen.

Empfehlung: Analysieren Sie die „systemischen Kosten“ (Steuern, Pensionslücken) und nutzen Sie gezielte Verhandlungs-Hebel (Pensionskassen-Reglement, Job-Sharing, Home-Office), um die finanzielle Gleichung zu Ihren Gunsten zu verändern.

Für viele Elternpaare in der Schweiz fühlt es sich an wie eine unlösbare Gleichung: Der Wunsch nach beruflicher Erfüllung und finanzieller Teilhabe auf der einen Seite, die schwindelerregend hohen Kosten für die Kinderbetreuung auf der anderen. Die schnelle Kalkulation „Zweitlohn minus Kita-Kosten“ führt oft zu einem ernüchternden Ergebnis und der resignierten Frage: Lohnt es sich überhaupt noch, dass beide arbeiten? Diese rein kurzfristige Betrachtung ist zwar verständlich, aber sie ist gefährlich unvollständig. Sie ignoriert die versteckten finanziellen Fallstricke und die langfristigen Opportunitätskosten, die eine Karrierepause mit sich bringt.

Die landläufige Meinung konzentriert sich auf das Offensichtliche: die monatlichen Rechnungen für Krippe oder Tagesmutter. Doch die wahren finanziellen Hebel und Risiken liegen tiefer verborgen. Es geht um die progressive Besteuerung, die Doppelverdiener-Ehepaare benachteiligt, und vor allem um die massiven Auswirkungen eines reduzierten Pensums oder einer Berufspause auf die Altersvorsorge in der 2. Säule. Diese „systemischen Kosten“ sind unsichtbar, aber sie summieren sich über die Jahre zu beträchtlichen Summen und können die finanzielle Resilienz der Familie im Alter empfindlich schwächen.

Doch was, wenn die Frage nicht „ob“, sondern „wie“ lauten sollte? Wenn der Fokus von der passiven Akzeptanz der Kosten auf die aktive Gestaltung der Rahmenbedingungen verlagert wird? Dieser Artikel durchbricht die oberflächliche Rechnung. Er dient Ihnen als strategischer Finanzberater, der die systemischen Fallen aufdeckt und Ihnen konkrete Verhandlungs-Hebel an die Hand gibt. Wir analysieren nicht nur die Kosten, sondern zeigen Ihnen, wie Sie durch clevere Modelle wie Job-Sharing, die Optimierung Ihrer Pensionskassenbeiträge und die vertragliche Fixierung von Flexibilität die Gleichung zu Ihren Gunsten verändern. Ziel ist es, eine Entscheidung zu ermöglichen, die nicht nur heute finanziell sinnvoll ist, sondern auch Ihre langfristige berufliche und finanzielle Unabhängigkeit sichert.

Dieser Leitfaden führt Sie durch die entscheidenden finanziellen und strategischen Überlegungen. Er beleuchtet die Kosten, die steuerlichen Fallstricke, die langfristigen Vorsorge-Implikationen und zeigt konkrete Lösungsansätze auf, um eine fundierte Entscheidung für die Balance zwischen Familie und Beruf zu treffen.

Wiedereinstieg mit 60%: Wie Sie den Anspruch auf Ihre alte Position geltend machen

Auch wenn das Pensionsalter noch fern scheint, ist ein Blick auf die Endphase der Karriere entscheidend, um die langfristigen Auswirkungen heutiger Entscheidungen zu verstehen. Die Debatte um die Arbeitspensen dreht sich oft um die Vereinbarkeit in jungen Jahren, doch die Konsequenzen zeigen sich am deutlichsten bei der Pensionierung. Eine langjährige Teilzeitarbeit ohne Kompensationsmassnahmen führt unweigerlich zu einer tieferen Rente. Tatsächlich machen die AHV- und Pensionskassenrente bei voller Beitragszahl durchschnittlich nur 50 bis 60 Prozent des letzten Lohns aus. Bei reduzierten Pensen sinkt dieser Wert weiter.

Für ältere Arbeitnehmende, die nach einer Pause oder mit reduziertem Pensum wieder voll einsteigen wollen, stellt sich die Frage nach dem Anspruch auf die alte Position. Rechtlich gesehen gibt es keinen automatischen Anspruch auf die exakt gleiche Stelle, insbesondere nach längerer Abwesenheit. Die Verhandlungsposition ist jedoch oft stärker als angenommen. Der in der Schweiz herrschende Fachkräftemangel ist ein entscheidender Trumpf. Arbeitgeber sind oft eher bereit, flexible und massgeschneiderte Lösungen zu finden, um erfahrene Mitarbeitende zu halten oder zurückzugewinnen.

Konzepte wie die Teilpensionierung ab 58 Jahren gewinnen an Bedeutung. Sie ermöglichen es, das Arbeitspensum beispielsweise auf 60% zu reduzieren und für die restlichen 40% bereits eine Rente zu beziehen. Ein entscheidender Verhandlungs-Hebel ist hierbei die Möglichkeit, mit der Pensionskasse eine Weiterversicherung des bisherigen, höheren Lohns zu vereinbaren. Dies minimiert die Renteneinbussen trotz reduzierter Arbeitszeit und zeigt, wie wichtig eine proaktive Planung und Verhandlung mit Arbeitgeber und Pensionskasse ist, um die finanzielle Zukunft zu sichern.

Mehr als 2 Wochen: Wie Väter unbezahlten Urlaub oder Reduktion aushandeln

Die moderne Arbeitswelt und die sich wandelnden Rollenbilder stellen auch neue Anforderungen an Väter. Der gesetzliche Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen wird von vielen als unzureichend empfunden, um eine aktive Rolle in der frühen Familienphase einzunehmen. Der Wunsch nach längeren Auszeiten oder einer permanenten Pensumsreduktion wird lauter, doch der Weg dahin erfordert Verhandlungsgeschick. Die Statistik zeigt, dass hier noch Potenzial liegt: Lediglich rund 17 Prozent der Männer in der Schweiz arbeiten Teilzeit, im Gegensatz zu fast 60 Prozent der Frauen. Dies verdeutlicht eine kulturelle und strukturelle Hürde.

Die Verhandlung über unbezahlten Urlaub oder eine Reduktion des Arbeitspensums ist ein strategischer Prozess. Anstatt eine Forderung zu stellen, ist es wirksamer, einen Lösungs- und Business-Vorschlag zu präsentieren. Dieser sollte aufzeigen, wie die Aufgaben während der Abwesenheit oder mit reduziertem Pensum weiterhin effizient erledigt werden. Mögliche Ansätze sind:

  • Projektbasierte Übergabe: Erstellen Sie einen detaillierten Plan, wie laufende Projekte übergeben und abgeschlossen werden.
  • Job-Sharing-Vorschlag: Identifizieren Sie proaktiv einen potenziellen Tandem-Partner, um die Position gemeinsam in Teilzeit auszufüllen.
  • Fokus auf Effizienz: Argumentieren Sie, dass eine höhere Konzentration und Effizienz in einem 80%-Pensum zu gleichen oder besseren Ergebnissen führen kann als eine 100%-Präsenz.
Vater im Gespräch mit Vorgesetzten über flexible Arbeitsmodelle

Wie dieses Bild symbolisiert, geht es um das Finden einer neuen Balance. Ein gut vorbereitetes Gespräch, das die Vorteile für das Unternehmen (Mitarbeiterbindung, modernes Image, motivierter Angestellter) in den Vordergrund stellt, hat deutlich höhere Erfolgschancen. Es geht nicht darum, weniger zu leisten, sondern darum, Arbeit intelligenter zu organisieren und die Verantwortung für die Familie partnerschaftlich zu tragen. Dies ist nicht nur ein persönlicher Gewinn, sondern auch ein wichtiger Schritt zur finanziellen Entlastung des anderen Elternteils und zur Stärkung der gesamten Familienökonomie.

Kita, Tagesmutter oder Nanny: Was kostet was und wo gibt es Subventionen?

Die direkten Kosten für die externe Kinderbetreuung sind der grösste und sichtbarste Posten in der „Lohnt sich Arbeit?“-Rechnung. In der Schweiz gehören diese Kosten zu den höchsten in ganz Europa, was die finanzielle Entscheidung für viele Familien zur Zerreissprobe macht. Im nationalen Durchschnitt kostet ein Vollzeit-Kitaplatz etwa 130 CHF pro Tag, was sich schnell auf über 2’500 CHF pro Monat summiert. Diese Zahlen sind jedoch nur ein grober Richtwert, da die Kosten und das Subventionssystem von Kanton zu Kanton und sogar von Gemeinde zu Gemeinde stark variieren.

Eine Nanny, die exklusiv für die Familie arbeitet, ist die teuerste, aber auch flexibelste Option. Hier müssen neben dem Lohn auch Sozialabgaben und Versicherungen einkalkuliert werden, was die Gesamtkosten oft auf über 5’000 CHF pro Monat treibt. Eine Tagesmutter (oder ein Tagesvater) bietet eine familiärere Betreuung und ist in der Regel günstiger als eine Kita, mit Stundensätzen, die oft zwischen 8 und 15 CHF liegen. Die Kita (Kindertagesstätte) ist die am weitesten verbreitete Lösung und bietet eine strukturierte Betreuung in Gruppen. Ihre Kosten sind stark von der Trägerschaft (privat vs. subventioniert) und dem Standort abhängig.

Die gute Nachricht ist, dass die meisten Kantone und Gemeinden einkommens- und vermögensabhängige Subventionen anbieten, um die finanzielle Belastung zu reduzieren. Der Teufel steckt jedoch im Detail: Die Berechnungsgrundlagen sind komplex und die Höhe der Unterstützung variiert enorm, wie die folgende Übersicht für einige Städte zeigt.

Kita-Kosten in verschiedenen Schweizer Städten
Stadt/Kanton Vollzeit-Kita (monatlich) Nach Subvention Besonderheit
Zürich CHF 2.500-2.800 CHF 1.500 Einkommensabhängige Subventionen
Basel-Stadt CHF 2.000-3.000 max. CHF 1.600 Kantonale Obergrenze seit 2024
Genf CHF 2.000-2.500 max. CHF 1.300 Stärkere Subventionierung
Wallisellen CHF 2.600 CHF 1.560 (3 Tage) Qualität der Betreuung hoch

Diese Zahlen machen deutlich, dass eine pauschale Antwort unmöglich ist. Es ist unerlässlich, sich frühzeitig bei der Wohngemeinde über die genauen Subventionsmodelle, Tarifstufen und Antragsfristen zu informieren. Nur so lässt sich eine verlässliche Kalkulation der tatsächlichen Nettokosten erstellen.

Chef im Doppelpack: Wie Top-Sharing funktioniert und wie Sie den Partner finden

Während Teilzeitarbeit oft als Downgrading der Karriere wahrgenommen wird, bieten innovative Modelle wie Job- und Top-Sharing eine strategische Alternative. Sie ermöglichen es, anspruchsvolle Positionen und sogar Führungsaufgaben in Teilzeit auszuüben, ohne die berufliche Entwicklung zu kompromittieren. Beim Job-Sharing teilen sich zwei Personen eine Vollzeitstelle. Beim Top-Sharing wird dieses Prinzip auf Führungspositionen angewendet. Beide Partner arbeiten Teilzeit, teilen sich die Verantwortung und sind gemeinsam für die Ergebnisse verantwortlich.

Dieses Modell widerlegt das Vorurteil, dass Führung nur mit 100%iger Präsenz möglich ist. Im Gegenteil: Ein erfolgreiches Tandem bringt oft eine breitere Palette an Fähigkeiten, eine höhere Problemlösungskompetenz und eine bessere Resilienz mit sich als eine einzelne Person. Die Aufteilung kann flexibel gestaltet werden, von klassischen 50/50-Modellen bis hin zu 60/60- oder 70/70-Konstellationen, die eine gewisse Überlappung für Abstimmung und Übergabe ermöglichen. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einer exzellenten Kommunikation, gegenseitigem Vertrauen und einer klaren Aufgabenteilung.

Fallstudie: Jobsharing bei Swisscom

Ein prominentes Beispiel aus der Schweiz zeigt, dass Top-Sharing selbst in grossen Konzernen erfolgreich sein kann. Swisscom hat, unter anderem durch die Initiative von Sabrina Lehmann als Responsible Diversity, bereits 19 aktive Jobsharing-Tandems implementiert. Diese Tandems sind in unterschiedlichsten Bereichen tätig, von der strategischen Entwicklung bis zum Diversity Management. Die Beteiligten arbeiten in Teilzeitpensen zwischen 50% und 70% und teilen sich die volle Führungsverantwortung. Dieses Modell ermöglicht es Swisscom, hochqualifizierte Talente zu halten, die aus familiären oder anderen Gründen kein 100%-Pensum anstreben, und profitiert gleichzeitig von der doppelten Expertise in Schlüsselpositionen.

Die Suche nach dem passenden Tandem-Partner ist die grösste Herausforderung. Spezialisierte Plattformen wie „Go for Jobsharing“ oder der Verein „PTO (Part-time Optimisation)“ sowie Personalvermittler wie „Careerplus“ bieten Matching-Services an. Entscheidend ist nicht nur die fachliche, sondern auch die persönliche Kompatibilität. Wenn Sie dieses Modell Ihrem Arbeitgeber vorschlagen, präsentieren Sie es nicht als persönliche Bitte, sondern als strategischen Vorteil für das Unternehmen: Sie bieten zwei Köpfe zum Preis von einem, erhöhen die Kontinuität (bei Urlaub oder Krankheit) und bringen doppelte Kreativität ins Team.

Warum Sie als Doppelverdiener-Ehepaar steuerlich bestraft werden und was Sie tun können

Selbst wenn die Kita-Kosten durch Subventionen tragbar erscheinen, lauert die nächste finanzielle Falle im Schweizer Steuersystem: die sogenannte „Heiratsstrafe“. Dieser Begriff beschreibt den Effekt, dass verheiratete Doppelverdiener oft mehr Steuern zahlen als unverheiratete Paare in der exakt gleichen wirtschaftlichen Situation. Der Grund liegt in der Steuerprogression: Bei verheirateten Paaren werden die beiden Einkommen für die Berechnung des Steuersatzes addiert. Das höhere Gesamteinkommen führt zu einem höheren Prozentsatz, der dann auf das gesamte Einkommen angewendet wird. Der Zweitlohn treibt also nicht nur das Einkommen, sondern überproportional auch die Steuerlast in die Höhe.

Dieser Effekt, kombiniert mit den hohen Betreuungskosten, die in der Schweiz im Schnitt etwa ein Drittel des Nettoeinkommens ausmachen können, führt zu einer paradoxen und demotivierenden Situation. Der zusätzliche Verdienst des Zweitverdieners wird durch höhere Steuern und Betreuungskosten teilweise oder sogar vollständig aufgefressen. Dies schafft einen starken finanziellen Anreiz, dass ein Elternteil – meist die Frau – das Arbeitspensum stark reduziert oder ganz aufgibt.

Fallstudie: Der Kipp-Punkt des Zweiteinkommens

Eine aufschlussreiche Studie aus dem Jahr 2012 verglich die Systeme in Basel-Stadt und Zürich und kam zu einem alarmierenden Ergebnis für Paare mit höherem Einkommen: Eine Erwerbstätigkeit des Zweitverdieners lohnte sich oft nur bis zu einem Pensum von 40 Prozent. Arbeitete dieser Elternteil mehr, sank das verfügbare Familieneinkommen, da die progressiv steigenden Kita-Kosten und die höhere Steuerlast den Lohnzuwachs überkompensierten. Das Paradox: Die Betreuungsplätze sind für nicht arbeitende Eltern am günstigsten; jede Erhöhung des Arbeitspensums führt zu einer massiven Verteuerung der Kinderbetreuung und nagt am zusätzlichen Einkommen.

Was können Sie tun? Kurzfristig sind die Möglichkeiten begrenzt. Eine Option ist die Optimierung der Steuererklärung durch maximale Abzüge (z.B. Einkäufe in die 2. und 3. Säule). Langfristig ist es eine politische Frage, die regelmässig diskutiert wird (z.B. durch die Einführung einer Individualbesteuerung). Für Ihre persönliche strategische Entscheidung bedeutet dies: Sie müssen diesen „systemischen Kostenfaktor“ in Ihre Kalkulation einbeziehen und dürfen sich nicht allein vom Bruttolohn des zweiten Einkommens blenden lassen. Die Berechnung des real verfügbaren Netto-Zusatzeinkommens ist entscheidend.

Wie verhandeln Sie 2 Tage Home-Office vertraglich fest?

Flexibilität ist eine der wertvollsten Währungen für berufstätige Eltern. Zwei feste Home-Office-Tage pro Woche können den Familienalltag erheblich entlasten: Sie sparen Pendelzeit, reduzieren Stress und ermöglichen eine flexiblere Organisation rund um die Kinderbetreuung. Doch eine informelle Zusage reicht nicht aus, um langfristige Planungssicherheit zu gewährleisten. Ziel sollte es sein, die Home-Office-Regelung vertraglich zu verankern.

Zuerst die rechtliche Grundlage: Es ist wichtig zu wissen, dass es in der Schweiz kein allgemeines Recht auf Home-Office gibt. Wie Experten betonen, handelt es sich immer um eine Vereinbarungssache.

In der Schweiz gibt es kein gesetzliches Recht auf Home-Office – es handelt sich immer um eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

– Schweizer Arbeitsrecht, Rechtliche Grundlagen Home-Office Schweiz

Diese Tatsache unterstreicht die Notwendigkeit einer klaren, schriftlichen Regelung. Eine mündliche Abmachung kann vom Arbeitgeber jederzeit widerrufen werden. Um die Home-Office-Tage verbindlich zu machen, sollten sie in einem Zusatz zum Arbeitsvertrag festgehalten werden. Dieser sollte idealerweise folgende Punkte regeln:

  • Anzahl der Tage: Die genaue Anzahl der Home-Office-Tage pro Woche (z.B. „zwei feste Tage“).
  • Festlegung der Tage: Ob die Tage fix sind (z.B. „immer Dienstag und Donnerstag“) oder flexibel wählbar.
  • Erreichbarkeit: Die Kernzeiten, in denen eine Erreichbarkeit per Telefon und E-Mail sichergestellt sein muss.
  • Spesenregelung: Eine allfällige Beteiligung des Arbeitgebers an den Kosten für Infrastruktur (Internet, Strom) kann, muss aber nicht, geregelt werden.

Bei der Verhandlung sollten Sie die Vorteile für das Unternehmen betonen: höhere Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung, gesteigerte Produktivität durch konzentriertes Arbeiten und eine Positionierung als moderner, attraktiver Arbeitgeber. Präsentieren Sie die vertragliche Fixierung nicht als Misstrauen, sondern als professionellen Schritt, der für beide Seiten Planungssicherheit und Klarheit schafft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Entscheidung für oder gegen ein Zweiteinkommen ist keine einfache Rechnung, sondern eine strategische Weichenstellung für Ihre finanzielle Zukunft.
  • Kurzfristige Berechnungen (Lohn minus Kita-Kosten) sind irreführend, da sie systemische Kosten wie Steuerprogression und massive Pensionskassenlücken ignorieren.
  • Aktive Verhandlungen über Arbeitsmodelle (Job-Sharing, Home-Office) und Pensionskassen-Konditionen sind die stärksten Hebel, um die finanzielle Gleichung positiv zu beeinflussen.

Warum 80% arbeiten Sie in der 2. Säule mehr kosten kann als Sie denken

Dies ist vielleicht der am meisten unterschätzte, aber finanziell schwerwiegendste Aspekt der Teilzeitarbeit in der Schweiz. Viele gehen davon aus, dass ein 80%-Pensum zu 80% des Lohns und somit auch zu 80% der Pensionskassenbeiträge führt. Diese Annahme ist leider falsch und kann zu empfindlichen Vorsorgelücken führen. Der Grund dafür ist ein technischer, aber entscheidender Faktor im System der beruflichen Vorsorge (BVG): der Koordinationsabzug.

Der Koordinationsabzug ist ein gesetzlich festgelegter Betrag (aktuell CHF 25’725), der vom Jahreslohn abgezogen wird, bevor die Pensionskassenbeiträge berechnet werden. Dieser Abzug soll verhindern, dass auf Lohnteilen, die bereits durch die AHV (1. Säule) abgedeckt sind, doppelt Beiträge bezahlt werden. Bei einem Vollzeitpensum fällt dieser Abzug weniger stark ins Gewicht. Bei Teilzeitpensen schlägt er jedoch brutal zu, da er in der Regel nicht an das Pensum angepasst wird. Das bedeutet: Der versicherte Lohn sinkt überproportional stark.

Ein Beispiel: Eine Person mit einem 100%-Lohn von CHF 80’000 hat einen versicherten Lohn von CHF 54’275 (80’000 – 25’725). Reduziert sie auf 50% (Lohn CHF 40’000), beträgt der versicherte Lohn nur noch CHF 14’275 (40’000 – 25’725). Der Lohn hat sich halbiert, der versicherte Lohn ist aber auf fast ein Viertel geschrumpft! Genau hier liegt die Falle, die über Jahre hinweg zu massiven Einbussen beim Altersguthaben führt.

Die gute Nachricht ist: Hier liegt auch ein entscheidender Verhandlungs-Hebel. Viele moderne Pensionskassen und Arbeitgeber haben dieses Problem erkannt und bieten Lösungen an. Arbeitgeber können das Pensionskassenreglement so anpassen, dass der Koordinationsabzug reduziert oder dem Teilzeitpensum angepasst wird. Zudem können Arbeitgeber freiwillig bis zu 60 Prozent der Pensionskassenbeiträge übernehmen statt der gesetzlich vorgeschriebenen 50%. Dies sind entscheidende Punkte, die Sie im Anstellungsgespräch oder bei einer Pensumsreduktion proaktiv ansprechen müssen.

Ihr Aktionsplan zur Schliessung von Vorsorgelücken

  1. Verhandeln: Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über den Verzicht auf oder die Anpassung des Koordinationsabzugs im Pensionskassenreglement.
  2. Einkaufen: Tätigen Sie regelmässige freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse, um Lücken zu schliessen und gleichzeitig Steuern zu sparen.
  3. Säule 3a nutzen: Zahlen Sie den maximalen Betrag in die Säule 3a ein (aktuell CHF 7’056 für Angestellte mit Pensionskasse).
  4. Auffangeinrichtung prüfen: Bei mehreren kleinen Teilzeitpensen, die je unter der BVG-Eintrittsschwelle liegen, prüfen Sie eine freiwillige Anmeldung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG.
  5. Reglemente vergleichen: Berechnen Sie vor einem Jobwechsel die konkreten Auswirkungen verschiedener Pensionskassen-Reglemente auf Ihr Altersguthaben.

Wie setzen Sie Grenzen bei einer 42-Stunden-Woche ohne als „faul“ zu gelten?

Die Entscheidung für die Weiterführung der Karriere, selbst in einem Vollzeitpensum, bedeutet nicht, sich der ständigen Verfügbarkeit zu ergeben. Gerade in der Schweiz mit einer hohen durchschnittlichen Arbeitszeit (oft vertraglich 42 Stunden) ist die Fähigkeit, klare Grenzen zu setzen, entscheidend für die langfristige psychische Gesundheit und die Vermeidung eines Burnouts. Die Angst, als „faul“ oder „nicht engagiert“ wahrgenommen zu werden, hält viele davon ab, auf ihr Recht auf Feierabend oder ungestörte Wochenenden zu pochen.

Effektives Grenzen-Setzen ist keine Frage der Faulheit, sondern des professionellen Selbstmanagements. Es basiert darauf, die eigene Arbeit sichtbar zu machen und Erwartungen proaktiv zu steuern. Anstatt reaktiv „Nein“ zu sagen, wenn die Belastung zu hoch ist, geht es darum, von Anfang an klare Rahmenbedingungen zu schaffen. Dazu gehören:

  • Transparente Priorisierung: Kommunizieren Sie klar, welche Aufgaben Priorität haben und welche zurückgestellt werden müssen, wenn neue Anfragen kommen. Nutzen Sie Tools zur Aufgabenverwaltung, um Ihre Arbeitslast sichtbar zu machen.
  • Fokus auf Ergebnisse, nicht auf Präsenz: Lenken Sie die Wahrnehmung Ihrer Vorgesetzten auf die Qualität und Pünktlichkeit Ihrer Arbeitsergebnisse, nicht auf die Anzahl der Stunden, die Sie im Büro verbringen.
  • Definierte Kommunikationszeiten: Legen Sie fest, wann Sie erreichbar sind, und kommunizieren Sie dies. Es ist völlig legitim, nach 18 Uhr keine E-Mails mehr zu beantworten.
  • Nutzung gesetzlicher Rahmenbedingungen: Das Schweizer Arbeitsgesetz (ArG) definiert klare Höchstarbeitszeiten und zwingende Ruhezeiten. Diese sind keine Empfehlungen, sondern rechtliche Vorgaben und eine legitime Grundlage für Ihre Argumentation.

Grenzen zu setzen bedeutet auch, die eigene Effizienz zu steigern. Wer in 8 Stunden fokussiert arbeitet und messbare Resultate liefert, ist für das Unternehmen wertvoller als jemand, der 10 Stunden anwesend ist, aber durch ständige Unterbrechungen wenig voranbringt. Es ist ein Wandel von einer Kultur der Präsenz zu einer Kultur der Leistung. Dieser Wandel erfordert Mut, aber er ist unerlässlich, um Beruf und Familie nachhaltig zu vereinbaren, ohne dabei auszubrennen.

Häufige Fragen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Kann ich nach dem Referenzalter weiterarbeiten und trotzdem Grenzen setzen?

Ja, Sie können bis Alter 70 weiterarbeiten und dabei Ihr Pensum selbst bestimmen. Der Freibetrag von CHF 1’400 pro Monat für AHV-Beiträge gilt für jede Tätigkeit separat, was finanzielle Anreize schafft. Das Setzen von Grenzen bezüglich Pensum und Verfügbarkeit ist in dieser Phase oft sogar einfacher zu verhandeln.

Wie argumentiere ich mit dem Schweizer Arbeitsgesetz?

Das ArG (Arbeitsgesetz) ist Ihr stärkster Verbündeter. Es schreibt maximale Wochenarbeitszeiten und minimale tägliche sowie wöchentliche Ruhezeiten vor. Sie können sachlich darauf verweisen, dass die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben nicht verhandelbar ist und dem Schutz der Gesundheit aller Mitarbeitenden dient.

Was ist besser – Teilpensionierung oder Pensumsreduktion?

Das hängt stark von Ihrer Pensionskasse ab. Eine Pensumsreduktion mit einer vertraglich vereinbarten Weiterversicherung des bisherigen, höheren Lohns kann die Altersleistungen weitgehend erhalten, während Sie trotzdem weniger arbeiten. Eine Teilpensionierung bietet sofortigen Zugang zu einem Teil des Kapitals oder der Rente, kann aber die langfristigen Leistungen schmälern. Eine genaue Berechnung mit Ihrer Pensionskasse ist hier unerlässlich.

Die Entscheidung, ob sich Arbeit lohnt, ist weit mehr als eine simple Rechenaufgabe. Es ist eine strategische Lebensentscheidung, die eine 360-Grad-Analyse erfordert. Indem Sie die systemischen Kosten verstehen und die Verhandlungs-Hebel aktiv nutzen, können Sie eine Lösung gestalten, die nicht nur kurzfristig finanziell tragbar ist, sondern auch langfristig Ihre Karriere und Ihre Altersvorsorge sichert. Beginnen Sie noch heute damit, Ihre persönliche Situation unter diesen strategischen Gesichtspunkten zu analysieren und das Gespräch mit Ihrem Partner und Arbeitgeber zu suchen.

Geschrieben von Sarah Leutenegger, Juristin und Expertin für Arbeitsrecht sowie Sozialversicherungen. Spezialisiert auf RAV-Verfahren, Arbeitsverträge und Lohnfortzahlungen.